Begriffserklärung: Kinder und Jugendpsychotherapie
Die kinder- und jugendpsychiatrische Therapie von psychischen Störungen und Erkrankungen entspricht in der Regel einem komplexen Behandlungsprogramm, das sich sowohl am jeweiligen Individuum mit seinem Entwicklungsstand bzw. Reifegrad als auch an der Art der psychischen Störungen orientiert und sich unterschiedlich wirksame Verfahren zunutze macht. Eine patientenorientierte, störungsspezifische, integrierte und mehrdimensional ausgerichtete Therapie gehört zum Grundprinzip einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sollen auch psychotherapeutische Maßnahmen (Link zur Hauptrubrik „Psychotherapie in der KJP“) im Kontext eines so genannten mehrdimensionalen und integrierten Behandlungsansatzes stehen, bei dem im individuellen Fall heilpädagogische und übende Therapieansätze, als auch pharmakologische und andere körperbezogene Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren aufeinander abgestimmt werden.
Der allgemeine Begriff „Psychotherapie“ umfasst eine Vielzahl von Methoden und Techniken zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen, welche Schwierigkeiten mit ihren Gefühlen und ihrem Verhalten haben, ohne dies in angemessener Weise nonverbal ausdrücken oder gar verbalisieren zu können. Eine psychotherapeutische Behandlung soll diese Kinder und Jugendlichen befähigen selbstreflexiv das eigene Dasein im Kontext von Familie, Freundeskreis und Schule etc. zu begreifen. Obwohl es ganz unterschiedliche Ansätze in der Psychotherapie gibt, stehen vor allem Kommunikations- und Interaktionsmuster im Mittelpunkt des Interesses, gleich, ob in der therapeutischen Situation ein einzelnes Kind, eine Gruppe von Kindern, eine Familie oder mehrere Familien anwesend sind. Vor allem bei jüngeren Kindern und Jugendlichen helfen dem Therapeuten neben dem Sprechen auch Spielen, Zeichnen, Bauen und andere Formen konkreten Tuns, um Gefühle und Probleme besser zu verstehen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. In diesem Rahmen kann eine stabile Beziehung zwischen Psychotherapeut und Patient entstehen. Diese therapeutische Beziehung ist Grundlage dafür, dass das Kind oder der Jugendliche sich wohl, sicher und verstanden fühlt, um seine Gedanken und Gefühle ausdrücken zu können. Indem in einer psychotherapeutischen Situation Kinder und Jugendliche eine emotionale Unterstützung erhalten, können sie sich seelisch stabilisieren, selbst mehr Empathie entwickeln und somit auch neue Wege lernen, um eigene und zwischenmenschliche Konflikte besser zu lösen. Dies sind wichtige Grundlagen um beispielsweise eine Veränderung im eigenen Verhalten zu erlangen oder qualitativ verbesserte Beziehungen mit Familienmitgliedern und Freunden eingehen zu können.
Therapeutische Leitfragen
In der Psychotherapie wird speziell auf den Entwicklungs- bzw. Reifegrad des Kindes oder Jugendlichen eingegangen. Bei allen Verfahren und Methoden stehen vor allem Kommunikations- und Interaktionsmuster im Fokus. Für den behandelnden Therapeuten ergeben sich folgende charakteristischen Leitfragen:
- Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes bzw. des Jugendlichen in Bezug auf die Entwicklungsaufgaben?
- Welches Bewusstsein hat das Kind oder der Jugendliche bezüglich seiner Erkrankung?
- Welche Ressourcen sind verfügbar?
- Mit welcher entwicklungsangepassten Therapieform sind diese Ressourcen auszuschöpfen?
Eine psychotherapeutische Behandlung ist immer ein komplexer Vorgang, bei dem in der Regel neben dem Kind oder Jugendlichen als Patienten auch das unmittelbare Umfeld von Familie und Freunden einbezogen werden muss. Die Psychotherapie und die Erziehung stellen dabei keine gegensätzlichen Pole dar, sondern ergänzen sich in der psychotherapeutischen Behandlung mit Kindern und Jugendlichen. Ziele und Mittel beider Zugangsweisen zum Kind oder Jugendlichen sollten immer aufeinander abgestimmt werden.
Entwicklung der Kinder- und Jugendpsychotherapie
Die Anfänge der Kinder- und Jugendpsychotherapie liegen im 20. Jahrhundert, indem sich auch die Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters als eigenständiges Fachgebiet entwickelte. Pioniere der Kindertherapie wie Anna Freud (Tochter Sigmund Freuds) und Melanie Klein entwickelten eine auf das Kindesalter spezialisierte Form der Psychoanalyse (Kinderanalyse). Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpsychotherapie vollzog sich in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts durch Vertreter der Kindertherapie (Anna Freud, Paul Federn, Bruno Bettelheim) und der Pädiatrie wie Henry Kampe, der als Pionier des Kinderschutzgedankens gilt.
In den 1970er und 1980er – Jahren entwickelten sich eine Vielzahl von neuen Therapieschulen und Methoden. Diese Entwicklung nahm auch Einfluss auf die Kinder- und Jugendpsychotherapie und –psychiatrie, so beispielsweise die personenzentrierte Spieltherapie und die Familien- bzw. Systemische Therapie.
Seit Mitte der 1990er-Jahre sind im deutschen Sprachraum eine Vielzahl von psychologisch fundierten und evaluierten Psychotherapiemanualen für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien erschienen. In den letzten 20 bis 30 Jahren wurde die Arbeit mit Eltern/ Bezugspersonen intensiviert, indem spezielle Elterntrainings entwickelt und auf deren Wirksamkeit hin überprüft wurden.
Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" und berufsrechtliche Regelungen
Seit 1999 darf die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden. Ärzte und Psychologen sowie Pädagogen und Sozialpädagogen mit Hochschulabschluss können eine entsprechende Weiterbildung nach Abschluss ihres Studiums absolvieren. Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie erwirbt die als Psychotherapeut notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen seiner Facharzt-Weiterbildung (welche auch den Bereich Psychosomatik beinhaltet) nach Abschluss des Studiums.
Der Psychologe erlangt dieses Wissen nach seinem Diplom in Form einer mehrjährigen Weiterbildung („Psychologischer Psychotherapeut“), ebenso wie Pädagogen und Sozialpädagogen (Ausbildung zum „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“). Psychologen und (Sozial-) Pädagogen sind keine Ärzte. Sie haben im Gegensatz zum Kinder- und Jugendpsychiater kein Medizinstudium absolviert und dürfen z.B. daher keine körperliche Untersuchung durchführen und keine Medikamente verordnen.
Für die sozialrechtliche Anerkennung der Therapieverfahren ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verantwortlich, der in Form von Richtlinien festlegt, welche Verfahren und Methoden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Derzeit tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen für Kinder, Jugendliche die Kosten für folgende Verfahren, was in der so genannten Richtlinienpsychotherapie festgelegt ist:
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Quellen
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland. Die Versorgung von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
Warnke, Andreas; Lehmkuhl Gerd
Stuttgart, 4. Auflage (2011)
Schattauer Verlag - Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Fegert, Eggers, Resch
Springer (2012)