Die Kommission für Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (DGKJP, BAG KJPP, BKJPP) nimmt mit dem vorliegenden Papier zu der Problematik freiheitentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe Stellung. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus den unmittelbaren Schnittstellen der Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe weisen zu einem hohen Grad behandlungsbedürftige psychische Störungen auf (Schmid, 2007), andererseits werden Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie häufig von der Jugendhilfe weiterversorgt.
Hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kliniken wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die entsprechenden Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugend-psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (BAG KJPP) verwiesen. Diese Stellungnahme bezieht sich ebenfalls nicht auf Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe nach SGB XII bei schweren Intelligenzminderungen.
Gemeinsame Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände (DGKJP, BAG KJPP, BKJPP) erarbeitet durch die Gemeinsame Kommission Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion: Lesen Sie die komplette Stellungnahme unter www.dgkjp.de/aktuelles/246-stn-freiheitsentziehende-massnahmen
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