Definition der Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Eine Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) ist in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genau definiert. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, spricht man von einer Legasthenie:
- Die Ergebnisse standardisierter Tests zu Lesegenauigkeit, Lesegeschwindigkeit, Leseverständnis und/oder Rechtschreibfertigkeit liegen deutlich unter Vergleichswerten, die aufgrund des Alters, der Intelligenz und der Klassenstufe zu erwarten wären.
- Die Lese-Rechtschreibstörung wirkt sich negativ auf die schulische Leistung und/oder auf Aktivitäten des täglichen Lebens aus.
- Andere Erkrankungen, die zu Lese- und Rechtschreibproblemen führen können, sind vor Diagnosestellung auszuschließen. Hierzu gehören u.a. Seh- und Hörbeeinträchtigungen, ADHS, Epilepsie sowie angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.
- Die Entwicklungsstörung muss im Laufe der Grundschulzeit in Erscheinung treten, in der Regel zeigen sich die Beeinträchtigungen von Vorläuferfertigkeiten, wie z.B. Sprachunterscheidung und Lautgedächtnis vor Beginn der Schulzeit.