Schulrechtliche Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Das Schulrecht ist länderspezifisch geregelt. In vielen Bundesländern gilt ein sogenannter Nachteilsausgleich. Zu diesem Nachteilsausgleich für Legastheniker gehört z.B., dass Rechtschreib- und Lesefehler nicht in die Notengebung eingehen dürfen, dass es Zeitzugaben bei Arbeiten und Prüfungen gibt sowie dass das Wissen verstärkt mündlich abgefragt wird. Der Nachteilsausgleich sollte sich über alle Schulfächer, die Lesen und Schreiben erfordern, erstrecken.
Die Rahmenrichtlinien im schulischen Umgang mit einer Lese-Rechtschreibstörung bzw. der Nachteilsausgleich und die schulischen Fördermöglichkeiten für Legastheniker wurden von den einzelnen Bundesländern in eigenen Legasthenie-Erlassen formuliert. Die verschiedenen länderspezifischen Legasthenie-Erlasse können Interessierte unter www.bvl-legasthenie.de einsehen.