Was ist eine Gürtelrose und eine Post-Zoster-Neuralgie?
Bei der Gürtelrose auch Herpes zoster oder nur Zoster genannt - handelt es sich um eine Infektionskrankheit, welche Haut und Nerven betrifft. Auslöser ist das Varicella-zoster-Virus aus der Gruppe der Herpes-Viren. Dieses Virus ist auch der Erreger der Windpocken. Nach einer überstandenen Windpocken-Erkrankung verbleibt ein Teil der Erreger im Körper inaktiv, aber lebensfähig. So können die Viren nach Jahren, z.B. aufgrund geschwächter Abwehrkräfte, wieder reaktiviert werden und die gefürchtete Gürtelrose verursachen. Eine Gürtelrose tritt nur bei Menschen auf, die bereits Windpocken hatten. Patienten mit Herpes zoster können Windpocken-Viren auf andere Personen über-tragen. Erst wenn die Bläschen zu Schorf umgewandelt sind, ist die Infektionsgefahr vorbei.
Inwieweit eine Windpocken-Impfung auch vor der Entwicklung einer späteren Gürtelrose schützt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Der schmerzhafte Ausschlag der Gürtelrose betrifft im Gegensatz zur Windpocken-Erkrankung meist nur ein einzelnes Hautsegment. Herpes zoster äußert sich typischerweise zunächst durch brennende und/oder bohrende bis schneidende Schmerzen, bevorzugt im Rumpf-, Hals- oder Schulterbereich. Bei Kindern und jungen Menschen bleibt der Schmerz jedoch meist aus. Einige Tage später erscheinen zumeist in bandförmiger Anordnung auf einer Körperseite flüssigkeitsgefüllte Bläschen. Nach 2 bis 4 Wochen heilt die Gürtelrose bei entsprechender Behandlung spontan ab.
Bei etwa jedem 10. Patienten verbleiben noch einige Monate nach dem Abklingen der Gürtelrose starke Schmerzen. Hier liegt vermutlich eine anhaltende Nervenschädigung vor. Sie kann in eine so genannte Post-Zoster-Neuralgie (PZN) übergehen und sollte vom Neurologen/Nervenarzt/Schmerztherapeuten behandelt werden.
Die Post-Zoster-Neuralgie ist in ihrem Auftreten und der Dauer vom Alter der Patienten abhängig. Im Allgemeinen tritt sie bei 10 bis 15% der Herpes-zoster-Patienten auf. Bei Patienten, die älter als 60 Jahre sind, ist jedoch rund jeder zweite betroffen. Nach einem Monat haben noch 9 bis 15% und nach einem Jahr 2 bis 5% der Patienten Beschwerden. Je früher die schmerzhafte Nervenschädigung therapiert wird, desto besser ist der Verlauf und desto geringer das Risiko einer dauerhaften Neuralgie.
Wichtiger Hinweis
Gehen Sie bei den ersten Anzeichen eines Herpes zoster zum Arzt. Auch wenn Sie nach einer Gürtelrose anhaltende Schmerzen - selbst ohne sichtbare körperliche Merkmale - haben, suchen Sie unbedingt einen Neurologen/Nervenarzt/Schmerztherapeuten auf. Versuchen Sie nicht, die Zähne zusammenzubeißen und "tapfer" zu sein. Je früher Ihre Schmerzen behandelt werden, desto höher stehen die Heilungschancen und desto geringer ist die Gefahr einer Chronifizierung des Nervenschmerzes. Wenn Sie sich bereits in Behandlung befinden, halten Sie sich bei der Medikamenten-Einnahme genauestens an die Empfehlungen Ihres Arztes. Vertrauen Sie ihm hinsichtlich Wahl und Dosierung des Medikaments.
Gürtelrose - Prävention durch Schutzimpfung möglich
In Deutschland sind zum Schutz vor Herpes zoster sowie seinen Komplikationen und Spätfolgen Impfstoffe erhältlich (Tot- auch Lebendimpfstoff), doch wird nur die Impfung mit dem Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen. Zum Aufbau eines ausreichenden Immunschutzes sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten mit dem Totimpfstoff erforderlich.
Die STIKO empfiehlt die Impfung zum Schutz vor Herpes zoster sowie seinen Komplikationen und Spätfolgen für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem adjuvantierten Totimpfstoff. Immungeschwächten Personen und anderen Patienten mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wird die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren empfohlen. Hierzu gehören zum Beispiel Personen mit
- angeborener oder erworbener Immunschwäche oder Immunsuppression
- HIV-Infektion
- rheumatoider Arthritis
- systemischem Lupus erythematodes
- chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronischer Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Die Kosten für die Herpes-zoster-Impfung werden von den Krankenkassen übernommen. Zum Herpes-zoster-Impfschutz sowie zu den empfohlenen Impf-Zeitpunkten berät Sie auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.