Schutzimpfung - Prävention von Herpes Zoster
In Deutschland sind zum Schutz vor Herpes zoster sowie seinen Komplikationen und Spätfolgen Impfstoffe erhältlich (Tot- auch Lebendimpfstoff), doch wird nur die Impfung mit dem Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen. Zum Aufbau eines ausreichenden Immunschutzes sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten mit dem Totimpfstoff erforderlich.
Die STIKO empfiehlt die Impfung zum Schutz vor Herpes zoster sowie seinen Komplikationen und Spätfolgen für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren mit einem adjuvantierten Totimpfstoff. Immungeschwächten Personen und anderen Patienten mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung wird die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren empfohlen. Hierzu gehören zum Beispiel Personen mit
- angeborener oder erworbener Immunschwäche oder Immunsuppression
- HIV-Infektion
- rheumatoider Arthritis
- systemischem Lupus erythematodes
- chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
- chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronischer Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Die Kosten für die Herpes-zoster-Impfung werden von den Krankenkassen übernommen. Zum Herpes-zoster-Impfschutz sowie zu den empfohlenen Impf-Zeitpunkten berät Sie auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder Ihr Gesundheitsamt.