Begriffserklärung: Nervenheilkunde und Nervenarzt
Die medizinischen Fachgebiete "Neurologie" und "Psychiatrie und Psychotherapie" waren in Deutschland lange zusammengefasst als "Nervenheilkunde". Inzwischen handelt es sich um zwei eigenständige Fächer. Der Facharzt für Psychiatrie und zugleich Neurologie wird in Deutschland als "Nervenarzt" bezeichnet. Er behandelt sowohl neurologische als auch psychiatrische Patienten.
Im Klinikbereich sind heute beide Fächer selbständig vertreten. Im Bereich der niedergelassenen Ärzte gibt es aber noch viele nervenärztliche Praxen. Sie repräsentieren beide Fachgebiete unter dem Aspekt, dass viele organische Nervenkrankheiten mit psychischen Störungen einhergehen bzw. dass vielen psychische Störungen eine organische Grundkrankheit zugrunde liegt.
Aufgrund des wissenschaftlichen Fortschritts und großen Wissenszuwachs in sehr vielen Krankheitskategorien ist es heute nicht mehr möglich, beide Fächer auf höchstem Niveau zu beherrschen.