Wer verschreibungspflichtige, betäubungshaltige Arzneimittel benötigt und ins Ausland reisen will, sollte sich dafür eine Bescheinigung seines Arztes ausstellen lassen. Dieses Schreiben muss für Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin.Die mitgeführte Menge müsse der Dauer der Reise angemessen sein.
Wer außerhalb des Schengenraums unterwegs ist, nimmt am besten eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß den «Richtlinien für Reisende» des International Narcotics Control Board (INCB) mit. Auch sie muss beglaubigt sein und sollte Angaben zu Einzel- und Tagesdosen, Wirkstoffen und Reisedauer enthalten. Das Institut empfiehlt, sich schon bei der Reisevorbereitung an die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes zu wenden.
Hinweise zur Medikamentenmitnahme: www.bfarm.de/reisen