Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Regionale Demenznetzwerke werden stärker gefördert

Die Ergebnisse der bundesweiten Studie „Demenznetzwerke in Deutschland“ wurden im zweiten Pflegestärkungsgesetz berücksichtigt. Die Gesetzesänderung ermöglicht es Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen ab Januar 2017 regionale, selbst organisierte Gesundheitsnetzwerke mit jährlich bis zu 20.000 Euro zu unterstützen. Die unter Federführung des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen durchgeführte Studie untersuchte Erfolgsfaktoren regionaler Demenznetzwerke.

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ermöglicht nun eine gezielte Zusammenführung von staatlichen, kommunalen und bürgerschaftlichen Interessen bei gleichzeitigem Einbezug einer sektorenübergreifenden Versorgung. Denn regionale Demenznetzwerke bündeln wichtige professionelle Gesundheits- und Pflegeleistungen sowie ehrenamtliche Hilfe und ermöglichen Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen einen leichten Zugang diesen Angeboten. Dies kann die Versorgungssituation der Betroffenen drastisch verbessern. Eine aktive Mitwirkung der Kreise oder kreisfreien Städte an der regionalen Versorgung durch diese Netzwerke ist zudem festgelegte Förderbedingung. Die Ergebnisse der Studie DemNet-D flossen konkret in § 45c Absatz 9; SGB XI ein. Die Gesetzesänderung ermöglicht es Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen, ab Januar 2017 regionale, selbst organisierte Gesundheitsnetzwerke mit jährlich bis zu 20.000 Euro zu unterstützen. Den bundesweit insgesamt 402 Kreisen oder kreisfreien Städten stehen dazu Mittel des Ausgleichsfonds zur Verfügung. Dieser Fond bildet sich aus den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklagen der Pflegekassen und dem vom Gesundheitsfond überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Insgesamt könnten daher über acht Millionen Euro pro Jahr in die Netzwerkversorgung fließen.

„Ein erfolgreicher Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis, das war erklärtes Ziel der Studie. Trotzdem sind wir beeindruckt, wie rasch unsere Forschungsergebnisse im zweiten Pflegestärkungsgesetz umgesetzt wurden. Die neue Förderoption wird vielen vernetzten Strukturen die Möglichkeit geben, das darin gebündelte Engagement anhaltend zu entwickeln und den pflegebedürftigen Menschen entsprechende Unterstützungsangebote nachhaltig und verlässlich zur Verfügung zu stellen“, freut sich Prof. Wolfgang Hoffmann, Standortsprecher des DZNE Rostock/Greifswald und Sprecher des Forschungsverbundes DemNet-D.

In der Studie wurden erstmals Netzwerkstrukturen systematisch analysiert, Finanzierungskonzepte und Determinanten einer nachhaltigen Finanzierung dargestellt sowie mehr als 550 Netzwerknutzer und deren Angehörige umfassend charakterisiert und deren Lebens- und Gesundheitssituation beschrieben. Die Evaluation zeigte, dass eine regionale, selbst organisierte und strukturierte Vernetzung zwischen Trägern der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie meist ehrenamtlich aktiven Selbsthilfegruppen die Versorgung an Demenz erkrankter Pflegebedürftiger verbessert hat. Dieses Ergebnis ist dabei auf alle weiteren pflegebedürftigen Personen verallgemeinerbar.

Die Studienerkenntnisse wurden als „Werkzeugkasten Demenz“ in ein Online-Informationsportal (http://www.demenznetzwerke.de) überführt: Es bietet praxisnahe Empfehlungen für den Auf- und Ausbau regionaler Demenznetzwerke an.

  • Studie „Demenznetzwerke in Deutschland“ (DemNet-D)
  • Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE)
  • Zweites Pflegestärkungsgesetz

Quelle: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald