Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Epilepsie: Augenverdrehen und Abwesenheit können auf einen Anfall hindeuten

Ein epileptischer Anfall kann sehr unterschiedlich verlaufen. So verdrehen manche Betroffene die Augen, wirken wie abwesend oder verharren in einer ungewöhnlichen Körperhaltung.

Bei Epilepsie stellt man sich meist einen Anfall vor, bei dem der Betroffene bewusstlos zu Boden stürzt und unter starken Zuckungen leidet. „Ein epileptischer Anfall kann jedoch sehr unterschiedlich verlaufen. So verdrehen manche Betroffene die Augen, verharren in einer ungewöhnlichen Körperhaltung oder geben unartikulierte Laute von sich und reagieren nicht, wenn man sie anspricht“, erklärt Prof. Bernhard Steinhoff von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) in Berlin. Auch wiederholte, an sich vertraute Bewegungen wie Lippenlecken, Kauen und Zupfen an der Kleidung in Situationen, in denen diese Tätigkeiten nicht angemessen sind, können auf einen epileptischen Anfall hindeuten. Diese Anfälle dauern manchmal nur Sekunden und werden von anderen oftmals gar nicht bemerkt. „Diese Symptome können auch andere Ursachen haben. Da bei einer Epilepsie jedoch stärkere Anfälle mit Stürzen und Krämpfen hinzukommen können, sollte solche Anzeichen neurologisch abgeklärt werden“, empfiehlt Prof. Steinhoff, der das Epilepsiezentrum Kork in Kehl leitet.

Je nachdem in welchem Teil des Gehirns es zu einer Übererregung kommt, können sich die Anfälle auch in irrtümlichen Wahrnehmungen äußern. Betroffene Menschen hören plötzlich Geräusche und Stimmen oder sehen Streifen und Blitze. Unmittelbar vor dem Anfall nehmen einige einen seltsamen Geruch oder ein Kribbelgefühl am ganzen Körper wahr. „Die Entscheidung darüber, ob eine Epilepsie vorliegt oder nicht, stützt sich neben medizinischen Untersuchungen stark auf Schilderungen des Anfallsereignisses. Daher sollte die Beschreibung des Anfalls durch den Patienten und möglicherweise einen Augenzeugen möglichst genau sein“, rät Prof. Steinhoff.

Die Pressemeldung der DGN ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung freigegeben. Bitte weisen Sie bei Verwendung im Printbereich auf das Informationsportal der DGN, www.neurologen-im-netz.de, hin. Bei Online-Veröffentlichung erbitten wir eine Verlinkung auf die Website.