In Deutschland erkranken pro Jahr über 300.000 Personen an Herpes Zoster (Gürtelrose). Dabei handelt es sich um eine Reaktivierung des Varicella-zoster-Virus, mit dem sich Betroffene meist in der Kindheit angesteckt haben und das bei der Erstinfektion Windpocken verursacht. Bei der Gürtelrose tritt ein schmerzhafter Hautausschlag mit Nervenschmerzen auf, der einseitig auf ein bestimmtes Areal begrenzt ist - meist im Brust- und Lendenbereich. Das Erkrankungsrisiko für Herpes Zoster nimmt mit dem Alter zu. Altersabhängig in diesem Sinne ist auch das Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen, wie das Auftreten von langfristigen Nervenschmerzen, der so genannten postherpetischen Neuralgie. „Die Varizella-Zoster-Viren, die sich nach einer Windpockenerkrankung in den Nervenzellen im Rückenmark einnisten, können wieder aktiv werden, wenn sie das Immunsystem überwinden. Mit steigendem Alter nimmt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems ab und auch verschiedene Grunderkrankungen schwächen das Immunsystem, wodurch die Anfälligkeit für Gürtelrose steigt“, berichtet Prof. Gereon Nelles vom Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) mit Sitz des Verbandes in Krefeld. „Im Erwachsenenalter kann durch Herpes Zoster eine akute Nervenentzündung mit erheblichen Schmerzen auftreten. Nach Abheilung des Zosters kann eine äußerst schmerzliche postherpetische Neuralgie bestehen bleiben, die in Einzelfällen sogar lebenslang überdauern kann.“ Eine Schutzimpfung ist als präventive Maßnahme ab 60 Jahren oder bei einer Grunderkrankung daher vorteilhaft.
Zoster im Kopfbereich besonders problematisch
Zoster-Erkrankungen im Bereich der Trigeminusäste an Kopf und Gesicht haben häufig akute Komplikationen. Diese Hirnnerven sind wichtig beim Riechen, Sehen, Hören, Schmecken, für das Gleichgewicht und für Sinneswahrnehmungen der Haut. Bei Zoster im Stirnbereich kann es zu einer schmerzhaften Entzündung der Gewebe in den Augenstrukturen kommen. Starke Augenschmerzen bis hin zum Verlust des Sehvermögens sind möglich. Zoster im Bereich des Ohres kann mit Schwindel, Hörminderung, Tinnitus und Schmerzen sowie einer Gesichtslähmung einhergehen. Sowohl die akute Gürtelrose als auch ihre Spätfolgen sind nur begrenzt behandelbar. Die Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer postherpetischen Neuralgie kann durch eine frühzeitige antivirale Behandlung und durch umfassende Schmerztherapie bereits während der Erkrankung verringert werden. Eine einmal aufgetretene postherpetische Neuralgie ist schwer zu therapieren und kann eine erhebliche Minderung der Lebensqualität mit Einschränkungen bewirken“, betont Prof. Nelles. „Solche neuropathischen Schmerzen kennzeichnen sich durch Brennen, einschießende Schmerzen und eine insgesamt gesteigerte Schmerzempfindlichkeit in diesem Gebiet. Eine gezielte Schmerztherapie ist dann absolut notwendig.“ Einige wenige Personen sind jedoch so stark in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, dass sie Depressionen bekommen. Eine psychiatrische Behandlung ist in diesen Fällen angeraten.
Impfung bei Senioren und bei Grunderkrankung empfohlen
Seit Dezember 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster und sie wird seit Mai 2019 auf dieser Basis auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. „Weil Herpes Zoster eben vorwiegend bei immungeschwächten bzw. älteren Personen auftritt, richtet sich die Impfempfehlung an alle Menschen ab 60 Jahren und bei erhöhter Gefährdung schon an Personen ab 50 Jahren“, ergänzt der Neurologe. Zum Kreis der Menschen, die sich ab 50 Jahren impfen lassen sollten, gehören z.B. Patienten mit HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, chronischer Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus sowie immunsupprimierte Personen.
(äin-red) Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.neurologen-im-netz.org. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des Patientenportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.