Diagnostik: Psychiatrisch-Psychotherapeutisches Gespräch
Das psychiatrische Gespräch wird in der Regel in Form eines halbstrukturierten Interviews durchgeführt und setzt sich quasi aus zwei Teilen zusammen: Im ersten Teil stehen die spontanen Äußerungen des Patienten im Vordergrund und der Arzt lässt sich bei der Themenwahl davon leiten. Der Betroffene erhält einerseits die Gelegenheit sich selbst mitzuteilen und seine Beschwerden, Sorgen und Ängste darzustellen. Andererseits gewinnt der behandelnde Psychiater Einblick in die Persönlichkeit, die Lebensgeschichte (Biografie – angefangen bei der Geburt bis hin zu Ausbildung/Beruf, Familienstand, Freizeitinteressen und Gewohnheiten), den kulturellen und gesellschaftlichen Hintergrund sowie die derzeitigen Lebensumstände des Patienten. Hierbei spielt die Krankheitsvorgeschichte (Anamnese) des Patienten und die seiner Familie eine zentrale Rolle. Der erfahrene Psychiater verschafft sich u.a. einen ersten Eindruck über den Zustand des Bewusstseins, des Denkens, der Konzentration und des Auffassungsvermögens.
Im zweiten Teil gibt der Psychiater dem Gespräch durch gezieltes Nachfragen (Exploration) eine bestimmte Richtung. Dabei wird es mehr oder weniger stark strukturiert, um wichtige Informationen zu psychischen Störungen und deren mögliche Ursachen zu erhalten.
Der Psychiater notiert zum einen die „subjektiven“ Patientenangaben des ersten Teils, zum anderen interpretiert er die Patientenangaben später im Kontext zu seinen Untersuchungsbefunden und dokumentiert sie entsprechend (psychischer und körperlicher Befund).
Im psychischen Befund konzentriert sich der Psychiater auf mehrere Bereiche, die man unterteilen kann in kognitive und nichtkognitive Bereiche. Zu den kognitiven Leistungen gehören die Fähigkeiten des Gedächtnisses, der Orientierung, der Konzentration, des Denk- und Urteilsvermögens, der Sprache und der Wahrnehmung. Zu den nichtkognitiven Bereichen zählen, Stimmung, Antriebslage, Verarbeitungsweisen von Symptomen, Krankheitseinsicht, Absicht zur Selbsttötung oder Gefährlichkeit gegenüber anderen im Rahmen schweren Leidens oder krankhaft verzerrter Wahrnehmung.
Die genannten Bereiche wird der Psychiater je nach Erfordernis durch die möglicherweise bestehende Erkrankung prüfen und zu einem Gesamtbild zusammenstellen. Zur Prüfung von kognitiven Leistungen stehen ihm darüber hinaus auch standardisierte Testverfahren zur Verfügung, zum Beispiel Tests zur Einschätzung der Hirnleistung. Zur Prüfung nichtkognitiver Bereiche kann er unter Umständen auf Testverfahren zurückgreifen, die Erleben, Stimmung oder Persönlichkeitsmerkmale abbilden.