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Der Fall Mollath verdeutlicht Reformbedarf des Maßregelrechts: DGPPN ruft die Initiative Maßregelreform ins Leben

Der Fall Gustl Mollath hat sich stark auf die öffentliche Wahrnehmung der Psychiatrie in Deutschland ausgewirkt. In der Berichterstattung wird die Behandlung psychisch erkrankter Menschen fälschlicherweise mit der „Besserung und Sicherung“ von psychisch kranken, verurteilten Straftätern im Maßregelvollzug gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung kann auf psychisch erkrankte Menschen stigmatisierend wirken.

Der Fall Gustl Mollath hat sich in den letzten Monaten stark auf die öffentliche Wahrnehmung der Psychiatrie in Deutschland ausgewirkt. In der Berichterstattung wird die Behandlung psychisch erkrankter Menschen fälschlicherweise mit der „Besserung und Sicherung“ von psychisch kranken, verurteilten Straftätern im Maßregelvollzug gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung kann auf psychisch erkrankte Menschen stigmatisierend wirken.

Mit der vom Oberlandesgericht Nürnberg angeordneten Wiederaufnahme des Verfahrens besteht nun die Chance, diesen kontrovers diskutieren Fall neu zu beurteilen – ein aus Sicht der DGPPN begrüßenswerter Schritt. Gleichzeitig verweist die öffentliche Debatte auf grundlegende strukturelle Probleme in der forensischen Psychiatrie. Die DGPPN startet deshalb die Initiative Maßregelreform, die unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die dringend notwendige Reform des Maßregelrechts hinarbeiten soll.

In den letzten 15 Jahren ist es in Deutschland zu einer Verdoppelung der forensisch-psychiatrischen Behandlungsplätze gekommen. Infolge der gesellschaftlichen Forderung nach mehr Sicherheit ist dabei auch die Verweildauer in der Forensik stark gestiegen. Bundesweit werden gegenwärtig rund 10.000 Patienten stationär im psychiatrischen Krankenhaus auf Grundlage des Strafgesetzbuches behandelt. Hinzu kommen mehrere tausend ambulant betreute Patienten in der forensischen Nachsorge. Die ambulante Nachbetreuung in den forensischen Institutsambulanzen ist bundesweit etabliert und arbeitet sehr erfolgreich (weniger als 5 Prozent Rückfälle).

Die Psychiatrie und Psychotherapie hat unter den medizinischen Disziplinen eine Sonderstellung: Sie kommt in erster Linie ihrem medizinischen Heilauftrag nach, d.h. sie diagnostiziert und therapiert Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen freiwillig medizinische Hilfe suchen. Zudem weist ihr die Gesellschaft auch ordnungspolitische Aufgaben zu. Dazu gehört insbesondere die „Besserung und Sicherung“ von Menschen, die Straftaten aufgrund psychischer Erkrankungen verübt haben. Hierfür wurden gesonderte Kliniken und Abteilungen für forensische Psychiatrie geschaffen (psychiatrischer Maßregelvollzug). Straftäter, die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären, werden – wenn auch in der Zukunft erneut krankheitsbedingte Straftaten zu erwarten sind – zur fachgerechten Behandlung in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt.

In der aktuellen Debatte um den Fall Gustl Mollath wird die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen mit der „Besserung und Sicherung“ von psychisch kranken Straftätern verwechselt. Diese Verwechslung ist schwer wiegend: Im Verlauf eines Jahr erleidet in Deutschland schätzungsweise jeder dritte Erwachsene eine psychische Erkrankung. Immer mehr dieser Betroffenen suchen professionelle Hilfe im psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem.

Der Fall Gustl Mollath hat gezeigt, dass in Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen die forensische Psychiatrie ihrem Behandlungs- und Sicherungsauftrag nachkommt, erhebliche Informationsdefizite bestehen. Dabei ist es die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts – und nicht der forensischen Psychiatrie – zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Der Fall Gustl Mollath hat nun den dringenden Reformbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung im Maßregelvollzug deutlich gemacht. Bereits 2011 hat die DGPPN eine entsprechende Forderung an die Politik adressiert. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung und Behandlung – zum Beispiel in Hinblick auf Diagnose, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung – erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten an den notwendigen Reformen. Deshalb ruft die DGPPN die Initiative Maßregelreform ins Leben. Diese soll unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hinarbeiten – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung im Maßregelvollzug rasch anzupassen und die medizinische Behandlung von psychisch kranken Straftätern zu gewährleisten. Das konstituierende Auftaktgespräch findet am 11. September 2013 in Berlin statt.

Quelle: Pressemitteilung DGPPN (http://www.dgppn.de/)