Die DGPPN beteiligt sich seit vielen Jahren intensiv an der gesellschaftlichen Diskussion zum Thema Zwangsmaßnahmen und Fixierung in der Psychiatrie. Auch die Neuregelung der Psychisch-Kranken-Gesetze wurde aktiv von ihr begleitet. Ihre Überzeugung: Vermeidung von Gewalt und Aggression in der Psychiatrie ist immer auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Überzeugung mit einem maßgeblichen Urteil im Juli 2018 an, indem es klare Grenzen für die Anordnung von Zwang festlegte. Ein Schritt in die richtige Richtung. Die S3-Leitlinie der DGPPN mit Empfehlungen zur Vermeidung von Zwang unterstützt ihrerseits einen Wandel im Praxisalltag. Wegen seiner hohen gesellschaftlichen Relevanz hatte der diesjährige DGPPN Kongress das Thema „Zwang“ ganz oben auf die Agenda gesetzt.
„Verhandeln anstatt Behandeln“ ist die Leitdevise, wenn es um den Umgang mit Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen geht. Die Fachwelt ist sich einig: Zwangsmaßnahmen sollten nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung in gefährlichen Situationen nicht auch durch andere, geringere menschenrechtliche Eingriffe abgewendet werden kann. Diesen Anspruch zu erfüllen, ist nicht nur eine Frage ethischen Handelns, sondern auch geeigneter Rahmenbedingungen. Sie müssen so gestaltet sein, dass ein menschenwürdiger, patientenorientierter Umgang in der Psychiatrie möglich ist. Wichtigste Voraussetzungen sind eine vertrauensvolle, zugewandte Atmosphäre mit adäquater Architektur und ausreichend großen Räumlichkeiten sowie eine angemessene Personalausstattung und Finanzierung. Aber auch, dass das zuständige Personal umfangreich in Deeskalationstechniken geschult wird und Zwangsmaßnahmen bundesweit einheitlich dokumentiert werden.
Grundsätzlich gilt, psychisch erkrankte Menschen haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf größtmögliche Freiheit und Teilhabe. „Die richtige Maßnahme zu ergreifen, um eine drohende, krankheitsbedingte Gefahr für sich oder andere auszuschließen, ist immer und in allen Bereichen eine besondere Herausforderung in der medizinischen Versorgung. Besonders die Psychiatrie rückt bei diesen Fragen häufig in den Blickpunkt“, stellt Professor Arno Deister, Präsident der DGPPN, fest und betont, „dieses Thema ist aber insgesamt gesellschaftlich zu diskutieren. Politik und Gesetzgeber sind hier zuallererst aufgefordert, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen.“
2018 war bundesweit geprägt von zahlreichen Aktivitäten und wegweisenden Entscheidungen einzelner Landesregierungen zur Neuregelung der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs). Nicht zuletzt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden verbindliche Rechtsnormen für die Anwendung von Zwangsmaßnahmen festgelegt. Aus aktuellem Anlass hatte die DGPPN das Thema zu einem der Hauptthemen auf dem diesjährigen Kongress erklärt. Rund 20 Sessions gaben Einblick in den komplexen Sachverhalt des Themas und beleuchten es von unterschiedlichen Seiten.
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