Die DGPPN kritisiert aufs Schärfste den aktuellen Entwurf der Bayerischen Landesregierung zu einem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG). Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen in keinem Fall mit psychisch kranken Straftätern und Kriminellen gleichgesetzt werden und zur Gefahrenabwehr nach den Vorschriften des Strafgesetzes oder Maßregelvollzugs gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden. Sie darüber hinaus als „Gefährder“ einzustufen und lege artis ihre Daten zur Gefahrenabwehr langfristig zu speichern, ist unethisch und menschenunwürdig und als ein Rückschritt für eine moderne, rechtsstaatliche Gesellschaft zu bewerten.
„Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz hat in der vorgelegten Fassung die gesamte Fachwelt alarmiert und hält in keinster Weise, was sein Titel verspricht. Sinnvolle Ansätze, die das BayPsychKHG gleichwohl bereithält – wie den Aufbau eines flächendeckenden Krisendienstes – werden angesichts der restriktiven Maßnahmen im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen konterkariert“, so Professor Arno Deister, Präsident der DGPPN. „So ist es vollkommen unverständlich, „dass dem Thema „Stärkung der psychiatrischen Versorgung“ im Gesetzesentwurf nur eine Seite gewidmet wird, während die Regelungen zur „Öffentlich-rechtlichen Unterbringung“, zum „Datenschutz“ und zu den „Schlussvorschriften“ die übrigen 80 Seiten des Dokumentes füllen. Diese Herangehensweise kann nur Ausdruck von Vorurteilen und mangelnder Information über Menschen mit psychischen Erkrankungen sein.“ Weiter betont Deister: „Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährden weder per se die Sicherheit der Bevölkerung, noch dürfen psychiatrische Kliniken als Verwahranstalten verstanden werden. An erster Stelle muss für die Politik stets das Bemühen stehen, Menschen mit seelischen Problemen frühzeitig den Zugang zu geeigneten Hilfe- und Versorgungsangeboten zu eröffnen. Deshalb setzen wir uns als Fachgesellschaft mit einer intensiven entstigmatisierenden Aufklärungsarbeit dafür ein, die Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen umfassend zu verändern. Neben den Rahmenbedingungen muss das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit psychischen Erkrankungen, Angehörigen und Professionellen dringend verbessert werden. Auf politischer Ebene wird sich der Deutsche Ärztetag Anfang Mai mit unserer Beteiligung intensiv mit diesem Thema befassen.“
Zusammenfassend schlägt die DGPPN der Bayerischen Landesregierung vor, ihr geplantes Gesetzesvorhaben zu überarbeiten und steht ihr zusammen mit dem „Aktionsbündnis Bayerisches Psychiatrie-Kranken-Hilfe-Gesetz“ dazu beratend zur Verfügung.
Die DGPPN beteiligt sich seit vielen Jahren an diesem öffentlichen Diskurs. Aktuell wird eine wissenschaftliche S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen erarbeitet, die noch in diesem Jahr veröffentlicht wird. Die Fachgesellschaft spricht sich zudem für eine weitgehende Angleichung der äußerst heterogenen Regelungen aus – denn die Gesetze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind Ländersache. Sie bringt sich deshalb aktiv in die Novellierungsprozesse der einzelnen Bundesländer ein. Um hierbei neue Impulse zu geben, hat die DGPPN ein umfangreiches Online-Informationsangebot geschaffen, das die Regelungen nebeneinanderstellt.
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Quelle: Pressemitteilung DGPPN