Die DGPPN begrüßt grundsätzlich das gerade verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. „Das Gesetz geht in die richtige Richtung, greift Therapie auf und grenzt die betroffenen Personen ein." erklärt Prof. Peter Falkai, Präsident der DGPPN. Jedoch „wird das Gesetz ohne Nachbesserung wegen ungenauer Begriffsbestimmungen und Regelungen zu einer Flut von Einweisungen in den Maßregelvollzug und damit zu einer dramatischen Änderung der Struktur der Einrichtungen führen. Diese stehen bereits jetzt an der Grenze der Belastbarkeit." So der Präsident weiter. In Stellungnahmen und Gesprächen hat die DGPPN, insbesondere die Politiker der Regierungskoalition auf diese Konsequenzen wie auch auf die äußerst problematische deutsche Übersetzung von „unsound mind", des zentralen Begriffs der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK), hingewiesen. Die Neuregelung im Umgang mit hochgefährlichen Straftätern hat durch die problematische Begriffsverwendung „psychische Störung" erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Patientengruppe von Menschen mit psychischen Störungen. Damit findet erneut eine Diskriminierung psychisch Kranker statt. Ein Drittel der Menschen in Deutschland leiden nach den neuesten Ergebnissen des Bundesgesundheitssurveys an einer psychischen Störung. Durch die Fehlverwendung des Begriffes im Gesetz werden Menschen mit psychischen Erkrankungen erneut diskriminiert. Besonders problematisch wird es bei Häftlingen: etwa 80 bis 90 Prozent von ihnen, oft bedingt durch die Haft, haben psychische Störungen. „All diese Personen als gefährlich einzustufen aufgrund einer psychischen Diagnose wäre eine fatale und vor allem falsche Entscheidung." betont Prof. Falkai Besonders problematisch im neuen Gesetz ist nach Auffassung der Fachgesellschaft die Durchlässigkeit zwischen Sicherungsverwahrung und Maßregelkliniken. Hier wurden Hürden runterschraubt. Das Gesetz ermöglicht es, gefährliche Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten wurde, ohne relevante psychische Störung in psychiatrische Maßregelkliniken zu überweisen. Hierzu soll bereits eine nicht definierte „psychische Disposition" genügen. Die DGPPN hat daher dem Gesetzgeber gegenüber die Empfehlung ausgesprochen, den problematischen Begriff durch einen alternativen Begriff zu ersetzen. Dies fand keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren, obwohl auch die Mehrzahl der in einer Bundestags-Anhörung anwesenden Experten auf die Problematik und deren Folgen hinwiesen. Ein Psychiater bzw. forensischer Psychiater war zur Anhörung nämlich nicht einmal geladen.
Neuregelung der Sicherungsverwahrung: Politik nimmt Welle von Einweisungen in den Maßregelvollzug in Kauf