Die vom Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) beim Bundestag eingereichte Petition, die den Gesetzgeber auffordert, Maßnahmen für ausreichend Personal und genügend Zeit für eine gute Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu beschließen, konnte mit 54.134 Unterzeichnern das erforderliche Quorum deutlich überschreiten. Mit einer überwältigenden Anzahl an Unterstützern wurde damit ein starkes Signal für die Relevanz des Themas platziert. Jetzt muss sich der Bundestag mit der Kritik befassen.
Dringender Appell zur Verbesserung der Situation
Die Petition für ausreichend Personal und genügend Zeit zur Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken hat beim Deutschen Bundestag innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Unterstützer gefunden. Damit wurde das Quorum für eine öffentliche Beratung mit Anhörung der Petentin im Petitionsausschuss erreicht. Gudrun Schliebener, Vorsitzende des BApK und Initiatorin der Petition, unterstreicht die Bedeutung, die damit verbunden ist: „Ein starkes Votum für ein wichtiges Anliegen, das nicht überhört werden darf. Wir hoffen sehr, dass unsere Petition, für die sich viele bundesweit stark gemacht haben, zu ausreichend ärztlichem, pflegerischem und therapeutischem Personal in den Kliniken führt. Bei Personalknappheit unterbleiben vor allem die Angehörigengespräche. Die derzeitige Situation kann diesbezüglich nur als desolat bezeichnet werden“, so Schliebener weiter, die auch Mitglied im Trialogischen Forum der DGPPN ist. Auch DGPPN-Präsident Prof. Andreas Heinz begrüßt das Ergebnis und betont: „Die große Unterstützung der Petition zeigt, wie wichtig persönliche Gespräche und das dafür notwendige Personal im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie sind und wie dringend der Gesetzgeber hier unterstützend tätig werden muss.“
DGPPN ist Bündnispartner
Die DGPPN hatte die Petition als Mitglied im Bündnis „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ von Anfang an tatkräftig unterstützt. Vorausgegangen war die Kritik zahlreicher Verbände von Betroffenen und Angehörigen, wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie fachübergreifender Einrichtungen, die sich enttäuscht zeigten von der vom G-BA veröffentlichten Personalrichtlinie.
Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist die Richtlinie des G-BA über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik in Kraft getreten. Die Erwartungen an die Politik, mit dem Anliegen der Petition jetzt sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen, sind groß.
Mehr Informationen:
PM Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit vom 28.11.19
Quelle: Pressemitteilung DGPPN