Die DGPPN bewertet das Gesetzesvorhaben in einer heute veröffentlichten Stellungnahme kritisch: Aus medizinischer Sicht ist eine Neuregelung weder notwendig noch sinnvoll und sollte aktuell nicht weiterverfolgt werden.
Eheleute und eingetragene Lebenspartner sollen künftig automatisch für den Partner Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen können, wenn dieser aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung dazu nicht mehr in der Lage ist. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesrats vor, zu dem das Bundeskabinett im Februar einen Änderungsantrag beschlossen hat. In einer öffentlichen Anhörung berät morgen der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über beide Vorlagen.
Die DGPPN sieht die Entwürfe kritisch und empfiehlt in einer heute veröffentlichten Stellungnahme dringend, die Neuregelung nicht umzusetzen. „Die geplante Ermächtigung der Eheleute beschränkt das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen auf unnötige Weise. Wer im Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit eine Vertretung durch seinen Partner wünscht, kann und sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfassen. Auch wenn sich der überwiegende Teil der Bevölkerung eine Vertretung durch den Partner wünscht, darf daraus nicht geschlossen werden, dass dies auch für die Menschen zutrifft, die keine schriftliche Vorausverfügung getroffen haben. Vielleicht ist in diesen Fällen genau das Gegenteil der Fall“, stellt DGPPN-Präsident Professor Arno Deister fest.
Aus Sicht der Fachgesellschaft setzt der Gesetzesentwurf deshalb ein falsches Signal. „Er würde in der Bevölkerung die falsche Überzeugung stärken, dass Vorausverfügungen gar nicht mehr notwendig seien. Damit würde in Deutschland die Patientenautonomie nicht weiter gefördert, sondern gefährdet“, so Professor Thomas Pollmächer, der bei der DGPPN der Task-Force „Patientenautonomie“ vorsteht. „Gerade bei psychischen Erkrankungen gibt es immer wieder erhebliche Konflikte zwischen Partnern. In solchen Situationen ist oft ein unabhängiger Betreuer die wesentlich bessere Lösung. Die geplante pauschale Ermächtigung – und insbesondere auch das pauschale Recht zum Einblick in die Krankenakte – drängt Partner aber zu Entscheidungen, die das partnerschaftliche Verhältnis zu einem späteren Zeitpunkt enorm belasten können.“
In ihrer Stellungnahme führt die DGPPN eine Vielzahl weiterer Gründe auf, die gegen eine Umsetzung der Gesetzesvorlage sprechen.
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Quelle: Pressemitteilung DGPPN