Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat einstimmig eine Ergänzung seiner Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Damit ist Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren für Erwachsene nun Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – neben den bisher zugelassenen psychoanalytisch begründeten Verfahren und der Verhaltenstherapie. Systemische Therapie deckt den gesamten Bereich der psychischen Störungen ab, und mit den jetzt verabschiedeten Rahmenbestimmungen werden ihr vergleichsweise kurze Behandlungszeiten zugetraut.
Das Spezifische Systemischer Therapie liegt in ihrem Blick auf vielfältige Ressourcen der Patienten und ihrer sozialen Kontexte, der Unterstützung der im System vorhandenen Lösungsimpulse sowie der Würdigung bisheriger Lösungsversuche. Für einen möglichst unmittelbaren und nachhaltigen Therapieerfolg können wichtige Bezugspersonen wie Partnerinnen und Partner oder ganze (Patchwork-)Familien sowie weitere wichtige Menschen aus dem Netzwerk des Patienten in die Behandlung mit einbezogen werden. Um das zu ermöglichen, wurde die Systemische Therapie vom G-BA mit einem eigenen neuen Setting ausgestattet, dem Mehrpersonensetting.
Die Wirksamkeit Systemischer Therapie wurde für die häufigen Leiden wie Depressionen und Angststörungen nachgewiesen, sie zeigte sich aber ebenso z. B. in der Behandlung von Psychose erfahrenen Menschen oder von Patientinnen und Patienten mit mehrfachen Einschränkungen. Die Beschlussfassung hat für die Versicherten Konsequenzen über den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen hinaus. Verbeamtete Versicherte können nun auch einen Antrag bei der Beihilfestelle auf Kostenübernahme stellen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Systemische Therapie bereits seit einem Jahr.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. auf idw