Neurologen und Psychiater im Netz

Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen

Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Verbot von Konversionstherapien stärkt sexuelle Identität und psychische Gesundheit

Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken sollen künftig verboten werden.

Generell verboten werden sollen Konversionsbehandlungen an minderjährigen Personen sowie an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (z. B. Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht – etwa, weil der Behandler sie nicht über die Schädlichkeit der Behandlung aufklärt. Auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen soll untersagt werden.

Das Verbot bezieht sich dabei nicht nur auf Personen, die berufsmäßig handeln, sondern gilt für alle, die zielgerichtet Einfluss auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen zu nehmen versuchen. Demnach gilt es auch für Eltern, andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte sowie seelsorgerisch tätige Menschen.

Behandlungen bei Problemen mit der Sexualpräferenz nicht verboten

Das Verbot gilt laut Bundesgesundheitsministerium nicht für Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz (z. B. Exhibitionismus, Pädophilie) und Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen.

Weitere Informationen rund um das Thema:

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot.html