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Herausgegeben von den Berufsverbänden für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland.

Psychische Erkrankung: Rückkehr zur Arbeit über viele Wege möglich

Für Menschen, die psychisch erkrankt sind, ist nach einer erfolgreichen Therapie die zeitnahe Wiederaufnahme von Arbeit vorteilhaft. Zugleich ist das Erwerbsleben und der Arbeitsplatz ein Lebensbereich, in dem krankheitsbedingte Einschränkungen am stärksten auffallen, und der bei unangemessenen Arbeitsanforderungen einen negativen Einfluss auf Betroffene ausüben kann. Wichtig ist es daher, diesen Personen einen Wiedereinstieg in die Arbeit zu ermöglichen, der sich an ihrem aktuellen Leistungsvermögen orientiert und ihr erkrankungsbedingt verändertes Fähigkeitsniveau berücksichtigt.

„Bei der Rückkehr in das Arbeitsleben geht es zunächst darum, die zumutbare Leistungsfähigkeit eines Patienten zu beurteilen. Diese setzt sich einerseits aus dem qualitativen Leistungsvermögen zusammen, also den Fähigkeiten und Ressourcen, über welche die Person verfügt. Zudem muss beurteilt werden, in welchem zeitlichen Umfang die Person in der Lage ist, dieses Leistungsvermögen abzurufen. Je nach dem stehen dann unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Patienten den Wiedereingliederungsprozess zu erleichtern“, berichtet Prof. Dr. med. Michael Linden von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) mit Sitz in Berlin. „Das können beispielsweise zunächst Kurzpraktika sein, die eine Annäherung an die reale Arbeit darstellen. Möglich ist auch eine stufenweise Wiedereingliederung bei der vorübergehend die Anzahl der Arbeitsstunden reduziert ist sowie auch längerfristige berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.“ Die Beurteilung, welche Fähigkeiten ein Patient mitbringt und welche krankheitsbedingten Einschränkungen dabei berücksichtigt werden müssen, ist eine sozialmedizinische Aufgabe.

Arbeitsfähigkeit trotz Erkrankung möglich

Arbeit bedeutet für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, dass ihr Lebensalltag einen stabilen Rhythmus und Struktur bekommt. Auch trägt sie durch eine Stärkung des Selbstwertgefühls und durch soziale und gesellschaftliche Integration zur psychosozialen Stabilisierung bei. Für Menschen, die psychisch erkrankt sind, kann die Wiederaufnahme von Arbeit ein Baustein im Prozess der Genesung sein. „Wichtig dabei ist, dass die Wahl des Arbeitsplatzes die individuellen Fähigkeitsbeeinträchtigungen genau berücksichtigt. So ist beispielsweise das Hauptmerkmal bei Menschen mit Agoraphobie eine unrealistisch starke Angst vor bestimmten Orten oder Reisen. Diese psychische Erkrankung geht also mit Beeinträchtigungen in der Mobilität einher, weswegen eine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter für Betroffene eine enorme Belastung darstellen würde und unangebracht wäre. Hat der Patient jedoch einen Job vor Ort und muss seine Umgebung nicht verlassen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, liegt eine nur leicht ausgeprägte Beeinträchtigung vor. Menschen können also krank und trotzdem arbeitsfähig sein, wenn sie den richtigen Arbeitsplatz haben“, erklärt Prof. Linden. Soweit eine psychische Erkrankung vorliegt, ist es ein wichtiges Ziel der sozialmedizinischen Begutachtung, die zumutbare Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben einzuschätzen. Entsprechend sind dann der Betroffene, der Arbeitgeber sowie unter anderem der Betriebsarzt und der Personalrat dahingehend zu beraten.

«Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben» ermöglichen dauerhafte Wiedereingliederung

Ist die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz oder die früheren Arbeitsaufgaben aufgrund der Erkrankung nicht mehr möglich, können berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoll sein. Diese so genannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durch Vermittlung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen und eine drohende Frühberentung abwehren. „Mit diesen Leistungen sind konkret Umschulungs- und Umbildungsmaßnahmen gemeint, die eine berufliche Neuorientierung ermöglichen. Doch zählen auch Sach-, Geld- und Dienstleistungen dazu, die helfen, die Krankheitsfolgen im Hinblick auf die Arbeitssituation zu vermindern“, ergänzt der Experte. Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zählen beispielsweise das Training sozialer Kompetenzen, ein berufliches Training, die Vermittlung von Kontakten zur Selbsthilfe- und Beratungsangeboten, der Einbezug von Integrationsfachdiensten sowie auch Leistungen, die der Arbeitgeber im Fall einer dauerhaften beruflichen Wiedereingliederung erhalten kann.

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