Zwangserkrankungen - Diagnostik
Entscheidend für die Diagnose „Zwangserkrankung“ ist, dass Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen vorliegen, die mit einer deutlichen Beeinträchtigung im Leben verbunden sind, z.B. mehr als eine Stunde am Tag an Zeit benötigen und einen Leidensdruck hervorrufen. Wasch- und Reinigungszwänge sowie Kontrollzwänge sind am häufigsten zu beobachten, gefolgt von Wiederholungs-, Zähl- und Ordnungszwängen sowie Sammel-/Aufbewahrungszwängen. Die häufigsten Inhalte von Zwangsgedanken betreffen Aggression, Kontamination, Symmetrie, Religion, Sammeln/Aufbewahren, den eigene Körper und Sexualität.
Die auftretenden Anzeichen müssen in einem Arzt-Patienten-Gespräch aktiv erfragt werden. Einfache Fragen können bereits wichtige Hinweise geben:
- Achten Sie bei Ihren persönlichen Dingen auf extreme Sauberkeit und waschen oder reinigen Sie sich sehr häufig?
- Überprüfen/kontrollieren Sie viel?
- Gibt es Gedanken, die Sie beunruhigen oder die Sie gerne loswerden möchten, aber nicht abschütteln können?
- Benötigen Sie viel Zeit, um Ihre täglichen Verrichtungen auszuführen?
- Beschäftigen Sie sich viel mit Ordnung und Symmetrie?
Bei der Diagnosestellung muss darauf geachtet werden, ob die Zwänge Begleiterscheinungen einer anderen psychischen Erkrankung sind, z.B. einer Psychose oder einer schweren Depression. Bei Verdacht auf eine Zwangserkrankung müssen zudem im Rahmen einer gründlichen neurologischen und internistischen Untersuchung weitere Erkrankungen abgeklärt werden, die ebenfalls mit Zwangssymptomen einhergehen können, wie etwa Tic-Störungen. Unter Umständen ist zusätzlich eine EEG-Ableitung oder eine Kernspintomografie des Schädels notwendig, um hirnorganische Ursachen auszuschließen und die Diagnose zu sichern.