Informationen zur Ergotherapie in Italien/Südtirol
Geschützter Arbeitsplatz
Nach Erreichen einer Zivilinvalidität von mindestens 46% kann beim Arbeitsamt um einen so genannten geschützten Arbeitsplatz angesucht werden. Dieser entspricht in seinen Anforderungen einem normalen Arbeitsplatz. Die Sozialabgaben für den Betroffenen werden aber vom Land Südtirol statt vom Arbeitgeber bezahlt, so ergibt sich ein besonders „billiger“ Arbeitsplatz auch noch bei längeren Krankenständen des Inhabers. Die Eingliederung in einen solchen Arbeitsplatz erfolgt über mehrmonatige Praktika unter Bezahlung von geringen Prämien anstelle des vollen Gehaltes. In dieser Phase wird der Betroffene vom Arbeitsbegleiter der zuständigen Sozialdienste betreut.
Kostenübernahme
In Südtirol, Italien, ist Ergotherapie stationär und im Day-Hospital unentgeltlich, ambulant muss dafür ein geringer Selbstbehalt entrichtet werden.