Geschichte der Soziotherapie
Kliniken für psychisch Kranke, die sich in der Regel weit ab von Städten befanden, hatten in der Vergangenheit zunächst lediglich eine Verwahrungsfunktion, wirksame Therapien gab es praktisch keine. Man nahm an, die ruhige, ländliche Unterbringung und die Entfernung zur krank machenden Umgebung würden sich als therapeutisch wertvoll erweisen. Nach dem Vorbild der englischen „Mental-Health-Bewegung“ befürwortete man hierzulande in den 20er Jahren die Idee der „offenen Irrenfürsorge“. Diese Idee und ihre Realisierung wurde vom Nationalsozialismus massiv verdrängt – psychiatrische Einrichtungen gewannen danach erst langsam wieder an Boden. Mitte der 70er Jahre wurde die Frage nach der psychiatrischen Versorgung zunehmend auf politischem Terrain diskutiert. Das Ergebnis: Die Psychiatrie-Enquête, eine Expertenkommission des Dt. Bundestages, sprach sich für eine bessere personelle Besetzung in psychiatrischen Kliniken aus und ließ gemeindepsychiatrische Versorgungsnetzwerke über Jahre erproben.
Die Expertenkommission hat schon 1988 die charakteristischen Problembereiche chronisch psychisch Kranker dargelegt. Daraufhin wurde 1989 durch das Gesundheitsreformgesetz festgelegt, dass dem besonderen Bedürfnis psychisch Kranker Rechnung zu tragen sei, insbesondere bei der Versorgung mit medizinischer Rehabilitation. Doch erst im Januar 2000 kam es zur Verankerung der Soziotherapie im Sozialgesetzbuch (§ 37 a SGB V), die diesem Anspruch einer entsprechenden Versorgung im ambulanten Bereich gerecht wird. Dieser Einführung war ein Modellprojekt über vier Jahre vorausgegangen, das die Wirksamkeit soziotherapeutischer Maßnahmen aufgezeigt hatte. Wie Soziotherapie heute auszusehen hat, regeln die so genannten Soziotherapie-Richtlinien, festgelegt vom Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen, im August 2001 verabschiedet.