Recht (Deutschland)
Eine schwere Krankheit oder der nahende Tod sind schwierige Situationen im Leben eines Menschen. Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit Fragen und Problemen in diesem Zusammenhang auseinanderzusetzen und Vorkehrungen zu treffen die sicherstellen, dass der persönliche Wille zu jeder Zeit respektiert wird und die Selbstbestimmung erhalten bleibt. Doch ist es wichtig, in körperlich und geistig gutem Zustand rechtliche Vorsorge für diesen eventuellen Ernstfall zu treffen.
Jeder Mensch hat die Möglichkeit, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit, rechtzeitig selbst vorzusorgen und zu bestimmen, wer die persönlichen Interessen im Ernstfall vertreten soll. Auch hat er das Recht, für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Es ist grundsätzlich vorteilhaft, sich für diese schwierigen Fragen Zeit zu nehmen, sie in Ruhe für sich selbst zu überdenken, sich ausführlich zu den Möglichkeiten zu informieren und dabei auftauchenden Fragen mit der Familie, mit Freunden und auch mit Menschen in fachkundigen Organisationen (z.B. Betreuungsstellen der Gemeinde) zu besprechen.
Ärztinnen und Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen - das gilt für Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Voraussetzung für die selbstbestimmte Entscheidung eines Patienten zu Untersuchungsmethoden oder Behandlungen jedweder Art ist die Patientenaufklärung durch den Arzt. Solange der Erkrankte noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt die Zustimmung zu einer Behandlung geben oder verweigern. Ist er dazu nicht mehr in der Lage, hat der Gesetzgeber mit dem Betreuungsrecht, der Patientenverfügung sowie der Vorsorgevollmacht weitreichende rechtliche Möglichkeiten geschaffen, im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen für diese Situation zu treffen.