Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen
Herausgegeben von Berufsverbänden und Fachgesellschaften für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland und der Schweiz.
Dr. Alberti ist als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zusätzlich Zertifizierter Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung, ferner verfügt er über die Zusatzbezeichnungen der Sozialmedizin und des Rehabilitationswesens und der Psychotherapie. Er verfügt ausserdem über die Qualifikation Verkehrsmedizin. Die von Dr. Alberti vorgehaltenen Weiterbildungen und Qualifikationen suchen damit in der Region ihresgleichen. Dr. Alberti hat langjährige, hoch spezifische und fundierte Erfahrungen in der Gutachtertätigkeit für alle Sozialversicherungsträger. Dr. Alberti hat ein einjähriges Postgraduierten-Studium der GenRe Business School in Kooperation mit der Universität zu Köln zum Zertifizierten Medizinischen Sachverständigen cpu abgeschlossen. Eine Rezertifizierung dieses Titels durch die GenRe Business School hat Dr. Alberti Anfang des Jahres 2012 bestanden. Er ist Mitglied der Fachgesellschaft für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung und der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention. Dr. Alberti ist Vertragsgutachter der umliegenden Sozialgerichte und anderer benachbarter Sozialversicherungsträger wie auch des Sanitätsamtes der deutschen Bundeswehr. Die von ihm erstellten Gutachten sind in der Regel ausgewogen, sozialmedizinisch korrekt formuliert und gerichtsfest. Die erstellten Gutachten decken regelmäßig sowohl das Gebiet der Neurologie als auch das Gebiet der Psychiatrie ab. Verwandte Randgebiete der Neurologie und Psychiatrie wie die Schmerzerkrankung, psychosomatische Störungsbilder, degenerative Wirbelsäulenerkrankungen und andere werden von Dr. Alberti als Inhaber der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin ebenfalls mitbegutachtet. Sie erhalten ein Gutachten mit klaren und fundierten Aussagen und einer abgewogenen sozialmedizinischen Bewertung, die sich korrekt an die Terminologie der in den Sozialgesetzbuchbüchern I bis XII definierten Leistungsfälle hält. Schwerpunkte sind Begutachtungen im Rechtsgebiet der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesetzlichen Unfallversicherung, des Schwerbehindertenrechts sowie des Sozialen Entschädigungsrechts. Dies stellt aber keine Einschränkung dar, auch in anderen Bereichen werden regelmässig Gutachten erstellt.
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