Das Informationsportal zur psychischen Gesundheit und Nervenerkrankungen
Herausgegeben von Berufsverbänden und Fachgesellschaften für Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Nervenheilkunde und Neurologie aus Deutschland und der Schweiz.
Testierfähigkeitsattestierungen: Vor der Erstellung eines Testamentes bedarf es –dies ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben- des Nachweises der Testierfähigkeit, einer Unterform der Geschäftsfähigkeit. Nicht eben selten werden Testamente nach dem Tode von durch den Testamentsgeber nicht Berücksichtigten angezweifelt. Zwar ist ein Notar nominell in der Lage die Testierfähigkeit zu bescheinigen, doch wird gerade diese Fähigkeit des Notars in solchen Situationen regelhaft – häufig mit Recht – angezweifelt, da die Feststellung der Testierfähigkeit eine originär nervenärztliche Aufgabe ist und ein Notar dazu nicht qualifiziert ist. Vollkommen „wasserdicht“ machen Sie ihr Testament also durch eine nervenärztliche Bescheinigung der Testierfähigkeit, die auf soliden Befunden fusst. Eine solche ärztliche Testierfähigkeitsüberprüfung ist ebenfalls kein einfaches Unterfangen, es bedarf diesbezüglich einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung, eines psychologischen Tests zum Ausschluss einer Demenz und einer EEG-Untersuchung. Mit diesen einfachen Untersuchungs-abläufen wird Ihnen im Falle Ihrer mentalen Gesundheit die Testierfähigkeit nervenärztlich zur Vorlage bei Notaren, Gerichten und Behörden attestiert. Dies ist dann natürlich keine Leistung der Krankenkasse, sondern individuelle Gesundheitsleistung, die von Ihnen bezahlt werden muss.